Erstattung von Bewerbungskosten

Informieren Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Fragen Sie nach. Stellen Sie einen Antrag auf Bewerbungskostenbeihilfe. Sprechen Sie mit Ihrer|m zuständigen SachbearbeiterIn.

Die Kosten für Bewerbungen können pauschal pro Bewerbung erstattet werden. Selbstverständlich muß man nachweisen, wo man sich beworben hat (BeVeO erstellt automatisch diese Bewerbungsnachweise). Hierzu zählen auch Initiativberwerbungen.

Lesen Sie auch hierzu das Merkblatt 3 der Agentur für Arbeit ... Förderung aus dem Vermittlungsbudget

http://www.arbeitsagentur.de/... /MB-3-Vermittlungsdienste-Leistungen.pdf

Für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben übernimmt BeVeO keine Gewähr.